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7. [Kann ich BAFöG auch ins Ausland bekommen?]

Grundsätzlich ja. Auch wer sonst kein BAFöG bekommt, sollte trotzdem einen Antrag auf Auslands-BAFöG stellen, da durch Auslandszuschläge ggf. ein höherer Anspruch entsteht, der auch Leuten zugute kommen kann, die normalerweise kein BAFöG bekommen würden. Allerdings gibt es kein BAFöG für ein Vollstudium im Ausland, und Ihr müßt begründen können, warum ein Studium im Ausland "nach dem Ausbildungsstand förderlich" ist. Verschiedene BAFöG-Ämter in den Ländern sind für die bundesweite Antragsannahme für Auslandsförderung zuständig. Für die USA ist dies das BAFöG-Amt Hamburg:

Siehe auch oben, Frage Über WWW: Zum Thema "Auslands-BAFöG" gibt es Infos vom DAAD unter <http://www.daad.de> sowie - etwas weniger ausführlich - vom Deutschen Studentenwerk unter <http://www.studentenwerke.de/>.

Alexander Schömig <schoemi at informatik.uni-wuerzburg.de> schreibt zum Thema:

Das Amt ist chronisch überlastet, sodaß auf Anrufe außer in wirklichen Notfällen verzichtet werden sollte. Aus dem gleichen Grund sollte man Anträge sehr frühzeitig, länger als ein halbes Jahr vor dem geplanten Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen. Ich rate, alle Unterlagen per Einschreiben mit Rückantwortschein zu versenden und bei der Antragsstellung eine Abschlagszahlung bzw. eine vorläufige Förderung unter Vorbehalt der Rückforderung gem. Par.51 Abs.2 BAföG zu beantragen. Ich kenne Leute, die ihr Geld erst bekommen haben, als sie schon längst wieder aus den USA zurück waren. Ich selbst habe erst die Überweisungen bekommen, als mein Rechtsanwalt Klage vor einem Verwaltungsgericht wegen Untätigkeit und Schlamperei gegen das Amt erhob.

Der Grund für die Förderung sonst nicht bedürftiger Studierender liegt nicht an höheren Freibeträgen, die bleiben nämlich gleich (eine Ausnahme wäre allerdings der Fall, wenn der Antragsteller zunächst bei den Eltern gewohnt hat und dann im Ausland nicht bei den Eltern wohnt), sondern an der BAföG-Zuschlags-Verordnung, nach der der BEDARFSSATZ um Reisekosten, Studiengebühren bis zu einer bestimmten Grenze pro Jahr, Auslandszuschlag und einen evtl. Krankenversicherungszuschlag erhöht wird.


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